Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/56: 06.414 Iniziativa parlamentare. Modifica della legge sulla cittadinanza. Dichiarazione d'annullamento ed estensione del termine · 26 pagine

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Département fédéral de justice et police DFJP

Office fédéral des migrations ODM

Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité

ausgehen, von den Behörden kontrolliert und beobachtet zu werden. Die vorgeschlagene Fristverlängerung würde damit zu einem unverhältnismässig starken Eingriff in die Rechts- und Privatsphäre der Betroffenen führen.

Es muss auch die spezifische Situation von Frauen, die von ihrem Partner Gewalt erfahren, berücksichtigt werden. Von der Problematik häuslicher Gewalt sind im überwiegenden Masse Frauen als Geschädigte betroffen. Mit einer Scheidung von ihrem Ehemann nach Erwerb des Schweizer Bürgerrechts setzen sich diese Frauen dem Verdacht des Missbrauchs aus, auch wenn häusliche Gewalt dazu geführt hat, dass die Ehegemeinschaft aufgelöst wurde. Eine Verlängerung der Frist, in der die Einbürgerung nichtig erklärt werden kann, würde die Rechtsunsicherheit und Belastung der gewaltbetroffenen Frauen unverhältnismässig erhöhen. Sie müssten befürchten, dem Vorwurf der Scheinehe ausgesetzt zu werden, wenn sie sich vom Partner trennen, und sind dann vom Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft und von Wegweisung bedroht. Hinzu kommt, dass Frauen, die sich mit einer Trennung aus einer gelebten, gewalttätigen Ehe zu lösen versuchen, besondere Gefahr laufen, aus Rache von ihrem Ex-Partner der Scheinehe beschuldigt zu werden.

Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH):

Die parlamentarische Initiative ist abzulehnen, da die vorgeschlagene Regelung nicht verhältnismässig ist. Die im Bericht der SPK-SR vorgebrachten Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere ist nicht einsichtig, warum es einer Behörde innerhalb von acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle zu ermitteln und zu ahnden, welche sie nicht auch innert fünf Jahren entsprechend behandeln kann. Der Bericht gibt hier keine überzeugende Erklärung ab.

IG Binational:

Die Regelung ist nicht verhältnismässig. Es ist nicht einsichtig, weshalb ein Tatbestand, den die Behörden innerhalb von 5 Jahren nicht nachweisen konnten, nach 8 Jahren nachweisbar sein soll. Der Bericht gibt hierzu keine überzeugende Erklärung. Ausserdem ist ein Vorfall, je länger er zurückliegt, desto schwieriger zu beweisen, da sich die Beweisführung sehr oft auf Indizien stützt. Dies erhöht zusätzlich die Willkür der Entscheide. Die Frist von 8 Jahren ist zudem willkürlich und unverhältnismässig, sie liegt ausserhalb der normalen rechtlichen Fristen.

Die meisten Entzüge des Bürgerrechts der letzten Jahre betrafen die erleichterten Einbürgerungen von binationalen Paaren, denen "nachgewiesen" wurde, dass sie nicht, wie beim Gesuch angegeben, in einer "tatsächlichen, ungetrennten, stabilen ehelichen Gemeinschaft" lebten, und keine Trennungs- und Scheidungsabsichten bestanden. Wenn binationale Paare sich nach 5 Jahren scheiden lassen, dann entsprechen sie den schweizerischen Gepflogenheiten, so lange dauert nämlich eine schweizerische Ehe im Durchschnitt. Die Statistiken zeigen jedoch, dass die Scheidungsraten bei binationalen Ehen im Durchschnitt tiefer sind. Die Verlängerung der Überprüfungsfrist stellt für uns Betroffene eine tatsächliche Belastung und Unsicherheit dar. Schon jetzt müssen Binationale, v.a. Schweizer-DrittstaaterInnen-Paare, ständig beweisen, dass sie die besseren Ehen führen und sich gegen Diskriminierungen und Vorverurteilungen wehren. Der neue Gesetzesartikel ist ein weiterer Baustein dazu und stellt für die Betroffenen einen unverhältnismässig starken Eingriff dar.