Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
Schweizerischer evangelischer Kirchenbund (SEK - FEPS):
Wie viele zusätzliche Missbrauchsfälle pro Jahr dank den verlängerten Fristen aufgedeckt werden könnten, bleibt aufgrund der lückenhaften statistischen Angaben höchst ungewiss. Die vorgeschlagene Verlängerung der Fristen für die Nichtigkeitserklärungen scheint deshalb willkürlich.
Der SEK würde es demgegenüber begrüssen, wenn eine vereinheitlichte Einbürgerungspraxis der Kantone und die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen gefordert würden.
Fraueninformationszentrum für Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuro-
pa (FIZ):
Das FIZ hält eine fünfjährige Frist für die Prüfung vermeintlicher Missbrauchsfälle für ausreichend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es einer Behörde nach acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle festzustellen, welche sie nicht innerhalb von fünf Jahren ebenso ermitteln kann. Die mit der parlamentarischen Initiative verbundene Regelung ist nicht verhältnismässig. Binationale Paare würde sie einer erheblichen Rechtsunsicherheit aussetzen und damit eine grosse Belastung bedeuten. Während Jahren müssten die Betroffenen davon ausgehen, von den Behörden kontrolliert und beobachtet zu werden. Die vorgeschlagene Fristverlängerung würde damit zu einem unverhältnismässig starken Eingriff in die Rechts- und Privatsphäre der Betroffenen führen.
Es muss auch die spezifische Situation von Frauen, die von ihrem Partner Gewalt erfahren, berücksichtigt werden. Von der Problematik häuslicher Gewalt sind im überwiegenden Masse Frauen als Geschädigte betroffen. Mit einer Scheidung von ihrem Ehemann nach Erwerb des Schweizer Bürgerrechts setzen sich diese Frauen dem Verdacht des Missbrauchs aus, auch wenn häusliche Gewalt dazu geführt hat, dass die Ehegemeinschaft aufgelöst wurde. Eine Verlängerung der Frist, in der die Einbürgerung nichtig erklärt werden kann, würde die Rechtsunsicherheit und Belastung der gewaltbetroffenen Frauen unverhältnismässig erhöhen. Sie müssten befürchten, dem Vorwurf der Scheinehe ausgesetzt zu werden, wenn sie sich vom Partner trennen, und sind dann vom Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft und von Wegweisung bedroht. Hinzu kommt, dass Frauen, die sich mit einer Trennung aus einer gelebten, gewalttätigen Ehe zu lösen versuchen, besondere Gefahr laufen, aus Rache von ihrem Ex-Partner der Scheinehe beschuldigt zu werden.
Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH):
Die parlamentarische Initiative ist abzulehnen, da die vorgeschlagene Regelung nicht verhältnismässig ist. Die im Bericht der SPK-SR vorgebrachten Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Insbesondere ist nicht einsichtig, warum es einer Behörde innerhalb von acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle zu ermitteln und zu ahnden, welche sie nicht auch innert fünf Jahren entsprechend behandeln kann. Der Bericht gibt hier keine überzeugende Erklärung ab.
IG Binational:
Die Regelung ist nicht verhältnismässig. Es ist nicht einsichtig, weshalb ein Tatbestand, den die Behörden innerhalb von 5 Jahren nicht nachweisen konnten, nach 8 Jahren nachweisbar sein soll. Der Bericht gibt hierzu keine überzeugende Erklärung. Ausserdem ist ein Vorfall, je länger er zurückliegt, desto schwieriger zu beweisen, da sich die Beweisführung sehr oft auf Indizien stützt. Dies erhöht zusätzlich die Willkür der Entscheide. Die Frist von 8 Jahren ist