Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 25 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
chen deutlich, dass die beiden Initiativen die bereits im neuen AuG enthaltene Tendenz zur Vernachlässigung geschlechtlicher Machtverhältnisse zu Ungunsten der Frauen noch verstärken. Die Initiative wird deshalb entschieden abgelehnt.
augenauf Bern:
Der Bericht der SPK erklärt nicht, wieso es den Behörden in acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle aufzuklären, um welche sie sich nicht auch in einer Fünfjahresfrist kümmern können. Vergleichsmässig schwerwiegend betrifft es hingegen die Eheleute: Für sie stellt die Verlängerung der Frist eine tatsächliche Belastung und grosse Unsicherheit dar. Die einseitige Abhängigkeit und die daraus möglicherweise resultierende Unausgeglichenheit erschwert die Beziehung binationaler Ehepaare. Die unsichere Situation hindert Eheleute ausländischer Herkunft daran, sich in der hiesigen Gesellschaft zu verwurzeln und beschneidet die Integration. Diese Fristverlängerung schafft eine nicht zumutbare Unsicherheit und führt zu einem unverhältnismässigen Eingriff in die Freiheitsrechte der betroffenen Eheleute.
UNIA:
Die Gewerkschaft Unia erachtet die 5-jährige Frist für die Prüfung von vermeintlichen Missbrauchsfällen als ausreichend. Bei Verdacht auf rechtsmissbräuchliche Eheschliessung muss der Beweis des Missbrauchs aufgrund der neuen Gesetzesänderungen, die das AuG im ZGB und in den entsprechenden Verordnungen ZStV sowie in der VZAE nach sich zieht, innerhalb von fünf Jahren vom BFM erbracht werden können. Ansonsten läuft der Gesetzgeber Gefahr, an der gesellschaftlichen Realität vorbei zu legiferieren. In unserer schnelllebigen Zeit und in einer Gesellschaft in der bald jede zweite Ehe geschieden wird, ist eine Achtjahres-Frist unverhältnismässig. Die Gefahr, dass eine „normale" Scheidung „bestraft" wird, wird zu gross. Integrierte Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund würden noch mehr zu Bürger zweiter Klasse degradiert. Aus den oben aufgeführten Gründen wird ersichtlich, dass die Gewerkschaft Unia die Änderung des BüG nicht gutheisst.
frabina:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nach acht Jahren einer Einbürgerung eine Scheinehe bewiesen werden soll, wenn dies den Behörden nicht schon innerhalb von fünf Jahren möglich war. Binationale Paare werden mit dieser vorgesehenen Massnahme einem erhöhten Druck ausgesetzt, weil sie damit rechnen müssen, über Jahre behördlich und nachbarschaftlich beobachtet zu werden. Dies wirkt sich erfahrungsgemäss nicht konstruktiv auf eine Beziehung und auf die Integration in ihrem neuen Heimatland aus. Besonders berücksichtigt unsere Argumentation ausländische Frauen, die in ihrer Ehe Gewalt erfahren. Ihnen wird mit der Fristausdehhung für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung die Situation sehr erschwert. Wehrt sie sich gegen die Gewaltanwendung, in dem sie diese öffentlich macht und zeigt ihren Ehemann nach Erhalt der Schweizer Bürgerrechtes an, ist sie in der Folge seiner Argumentation ausgeliefert, dass ihre Absicht eine Scheinehe gewesen sein muss. Kann sie sich gegen seine Vorwürfe nicht wehren, da sie in der schwächeren Position ist, muss sie die Schweiz auch nach Jahren in eine ungewisse Zukunft verlassen. Aus den genannten Gründen lehnt es die frabina ab, dass auf die in Initiative 06.414 vorgeschlagenen Änderungen eingetreten wird.
Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS):
Die DJS wenden sich aus einer grundsätzlichen Überlegung entschieden gegen die Vorlage: Migrantinnen und Migranten sind in der Schweiz mit umfassenden und in aller Regel enorm