Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine
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H+ :
- Wir schlagen […] folgende Änderung vor: Die Arbeitgeber tragen zur Integration von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und nachgezogenen Familienangehörigen bei. Sie informieren sie ihre Angestellten über geeignete Integrationsförderungsangebote.
Suissetec:
- Direkte finanzielle Zahlungen der KMU für spezielle Integrationsförderprogramme
lehnen wir strikte ab.
- Eine Beitragspflicht der Arbeitgeber zur Integration gegenüber den nachgezogenen
Familienangehörigen lehnen wir grundsätzlich ab.
- Wir schlagen folgende Formulierung vor: „Die Arbeitgeber tragen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zur Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Sie informieren sie über geeignete Integrationsförderangebote.“
SBLV:
- Die Mitwirkung von Arbeitgebern muss angemessen sein. Wir geben zu bedenken,
dass für Personen mit kurzer Aufenthaltsdauer eine sprachliche Integration oft sehr schwierig ist. Ausländische Arbeitskräfte, die in niederschwelligen Berufen arbeiten, haben wegen tiefer Schulbildung und mangelndem Interesse oft Schwierigkeiten die Landessprache zu erlernen. Dadurch wird eine Integration nur beschränkt möglich. Wir wünschen in diesem Bereich, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet werden können, besondere Anstrengungen unternehmen zu müssen.
SP-F:
- Arbeitgebende sollen einen substantiellen Beitrag zur Integration leisten, sie profi-
tieren am meisten davon.
SRK:
- Das SRK empfiehlt dem Bund, den Kantonen den Einbezug der Wirtschaft bei der
Erarbeitung der kantonalen Integrationsprogramme nahe zu legen. Dafür sind finanzielle Anreize zu schaffen.
SVOAM:
- Wir möchten betonen, dass die Arbeitsmarktlichen Massnahmen AAM erwähnt wer-
den sollten, und dass ihre Leistungen zur Arbeitsintegration von ausländischen Stellensuchenden aufgenommen werden sollten.
- Ergänzungen: “ … und unterstützen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an
den Integrationsförderangeboten teilzunehmen.“