Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/60: Revisione parziale della Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 32 pagine

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des RHG über die Verwendung von Sedex sind sinngemäss TG, TI, UR, anwendbar. ZG

Da Sedex als elektronische Austauschplattform alternativlos ist, bitten

wir Sie, die Anwendung von Sedex rechtsverbindlich festzulegen.

Damit kann die Rechtssicherheit bereits heute gewährleistet und die

Umsetzung ohne Verzögerung an die Hand genommen werden.

Il serait judicieux de prévoir des mesures transitoires en attendant la GE

réalisation de ce volet informatique. Il est en effet hautement

improbable que les cantons et les assureures soient pleinement

opérationnels à partir du 1er janvier 2012.

Art. 106e

Abs. Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser al. Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

1 Änderungsantrag: Der Bund stellt den Kantonen und den Versicherern GDK, AG, AI,

die Plattform SEDEX für den Datenaustausch in der dazu notwendigen AR, BL, BS, Form unentgeltlich zur Verfügung. FR, GE, GL, Wir sind dezidiert der Meinung, dass der Bund die Plattform in der GR, JU, LU, notwendigen Bandbreite zur Verfügung stellen muss. Der NW, OW, SH, Systemwechsel wurde den Kantonen durch den Bundesgesetzgeber SO, TG, UR, auferlegt. Entsprechend sind die dadurch entstehenden technischen VS, ZG, ZH Anforderun-gen, insbesondere die Kosten für die vom Bund geführte

Plattform Sedex, von Bundesseite her zu finanzieren. Für eine

Kostenüberwälzung fehlt die notwendige gesetzliche Grundlage. Da die

Kostenregelung alternativlos ist, soll sie auch in der Verordnung

verankert werden, da ansonsten unnötige Reibungsverluste bei

späteren Klärungen entstehen, welche eine rasche und gemeinsame

Umsetzung behindern würden.

1 Der Bund stellt den zuständigen Behörden für den Datenaustausch in sas, RVK

der Registerharmonisierung eine Informatik und Kommunikations-

Plattform zur Verfügung (Art. 10 RHG). Er trägt die Kosten für deren

Aufbau, Betrieb und Unterhalt (Art. 5 Abs. 3 RHV). Dies soll auch für

den Datenaustausch bezüglich Prämienverbilligung gelten.

1 Nous relevons que les coûts liés à l’exécution de la réduction des ACSI, FRC,

primes sont à la charge des cantons et des assureurs qui se Konsumenten transmettent ainsi gratuitement les informations. schutz

2 Änderungsantrag: Die Meldungen der Kantone und Versicherer GDK, AR, BL,

untereinander erfolgen unentgeltlich. Die Kantone und Versicherer BS, FR, GE, tragen die ihnen aus dem Meldeverfahren und aus dem Vollzug der GL, GR, LU, Prämienverbilligung erwachsenden Kosten jeweils selber. NW, OW, SH, Ferner wird es notwendig sein, dass Bund, Kantone und Versicherer in TG, UR, VS, einer gemeinsamen Projektorganisation die Umsetzung gewährleisten. ZG, ZH Dabei sollen alle die ihnen erwachsenden Kosten selber tragen. Es

handelt sich dabei um einen Vorschlag für eine ausgewogene Kos-

tenverteilung.

2 Come avvenuto per la creazione del Registro centrale degli assegni TI

familiari (RAFam) relativo alla Legge sugli assegni familiari (LAFam),

siamo del parere che la necessaria piattaforma per lo scambio dei dati

debba essere messa a disposizione da parte della Confederazione.