Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/60: Revisione parziale della Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 32 pagine
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Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal)
Art. 105b et ss
Generell / En général
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Modification Déci-
Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs sion
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Regelungen im AR Grundsatz und verweisen bezüglich Änderungen sowie
Ergänzungen auf die Stellungnahme der GDK, welche wir vollumfänglich unterstützen.
Nous relevons avec satisfaction que les principales FR, VS, propositions de la CDS ont permis d'aboutir à une GE solution de compromis acceptable.
Wir unterstützen die Stellungnahme der GDK, die wir zum GR integrierten Bestandteil unserer Stellungnahme erklären.
Wir bedauern, dass der Entwurf zur Änderung der KVV in den Vollzug der Art. 64a und 65 massgebenden Punkten
(Datenaustausch, Definition der wesentlichen
Änderungen) keine materielle Regelung, sondern lediglich eine Delegation der Regelungsbefugnis an das EDI
enthält.
Für den Datenaustausch ist vom EDI unbedingt die
Plattform Sedex vorzugeben.
Wir schliessen der Vernehmlassung der GDK an. SH Wir stellen fest, dass die Eingabe der GDK den TG Vollzugsfragen, die sich für die Kantone und Versicherer
stellen, Rechnung trägt, und bitten Sie, die
entsprechenden Anträge zu berücksichtigen.
Der Entwurf zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. sas Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die
Bemerkungen, die wir im Rahmen der Ämterkonsultation
eingebracht haben, kaum in den Verordnungsentwurf
eingeflossen sind. Wir weisen nochmals mit Nachdruck
darauf hin, dass für eine reibungslose Umsetzung in der
Verordnung wesentlich mehr geregelt werden muss. U.a.
müssen zwingend zusätzlich folgende Punkte geregelt
werden:
Die kantonale Zuständigkeit (u.a. auch bei
Wohnsitzwechsel) und die Mitwirkungspflichten
der Kantone
Abschliessende Aufzählung der Daten, welche
schweizweit einheitlich an die Kantone übermittelt werden müssen
Art und Umfang der Durchführung der Revision
(inkl. gesetzliche Grundlage für
Dateneinsichtsrecht) sowie Bedeutung des
Revisionsberichts
Ablauf und Wirkung des Leistungsaufschubs