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Consultazione 2011/62: Messaggio aggiuntivo concernente la revisione della Legge sull'asilo (Rapporto del DFGP sulle misure di accelerazione nel settore dell'asilo, misure a breve termine, variante 3) · 25 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 18Fedlex · Rapporto sui risultati

sämtlicher Möglichkeiten der Tatsachenfeststellung und der Erhebung unterstützender Beweise angewendet werden.

OW, FDP: Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl der gesuchstellenden Personen bei Beginn des Asylverfahrens in einer psychischen Belastungssituation befinden. An den Standorten der Bundeszentren würde die zur Abklärung und anschliessenden Behandlung solcher Leiden erforderliche Anzahl an Fachärzten kaum zur Verfügung stehen. Es besteht die Gefahr, dass in den Bundeszentren ein Ressourcenproblem entsteht, weil zur Abklärung und anschliessenden Behandlung dieser Leiden nicht genügend Fachärzte zur Verfügung stehen werden. In Verbindung mit dem Ausbau des Rechtsschutzes ist die vorgeschlagene Lösung eine Einladung an Asylsuchende, alle möglichen gesundheitlichen Probleme anzumelden und damit das Asylverfahren zu verzögern. Das Schweizer Asylverfahren wird so zu einem automatischen Gesundheits-Check-Up für Asylsuchende, was die Kostenexplosion im Asyl- und Gesundheitswesen weiter anheizt.

ZH, FDP: Bereits heute können sich Asylsuchende bei fehlenden finanziellen Mitteln kostenlos auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersuchen lassen.

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Altre osservazioni

BVGer: Mit der Postulierung der Pflicht der Asylsuchenden, gesundheitliche Beeinträchtigungen „unmittelbar nach Einreichung des Asylgesuchs“ geltend zu machen, wird nicht bestimmt, in welchem Rahmen sie dies zu tun haben. Klarer und in Übereinstimmung mit dem Marginale wäre die Formulierung: „…anlässlich der unmittelbar nach Einreichung des Asylgesuchs stattfindenden medzinischen Untersuchung geltend machen.“

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