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Vernehmlassung 2011/62: Zusatzbotschaft zur Änderung des Asylgesetzes (Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, kurzfristige Massnahmen, Handlungsoption 3) · 24 Seiten

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sämtlicher Möglichkeiten der Tatsachenfeststellung und der Erhebung unterstützender Beweise angewendet werden.

OW, FDP: Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl der gesuchstellenden Personen bei Beginn des Asylverfahrens in einer psychischen Belastungssituation befinden. An den Standorten der Bundeszentren würde die zur Abklärung und anschliessenden Behandlung solcher Leiden erforderliche Anzahl an Fachärzten kaum zur Verfügung stehen. In Verbindung mit dem Ausbau des Rechtsschutzes ist die vorgeschlagene Lösung eine Einladung an Asylsuchende, alle möglichen gesundheitlichen Probleme anzumelden und damit das Asylverfahren zu verzögern. Das Schweizer Asylverfahren wird so zu einem automatischen Gesundheits-Check-Up für Asylsuchende, was die Kostenexplosion im Asyl- und Gesundheitswesen weiter anheizt.

ZH, FDP: Bereits heute können sich Asylsuchende bei fehlenden finanziellen Mitteln kostenlos auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersuchen lassen.

Keine Bemerkungen

SAV

Weitere Bemerkungen

BVGer: Mit der Postulierung der Pflicht der Asylsuchenden, gesundheitliche Beeinträchtigungen „unmittelbar nach Einreichung des Asylgesuchs“ geltend zu machen, wird nicht bestimmt, in welchem Rahmen sie dies zu tun haben. Klarer und in Übereinstimmung mit dem Marginale wäre die Formulierung: „…anlässlich der unmittelbar nach Einreichung des Asylgesuchs stattfindenden medzinischen Untersuchung geltend machen.“

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