Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

dieser Änderung beim BAG hängig sind.

Streichen des Abs. 2.

Begründung:

Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: "Die Bestimmungen der Ände-

rung vom... gelten nicht für Gesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung beim BAG

hängig sind." Die Übergangsbestimmungen leisten einem Verhalten Vorschub, dass be-

reits beim BAG hängige Gesuche verschleppt werden. Mit der vorgeschlagenen Über-

gangsbestimmung lässt sich ein solches Verschleppen verhindern und den Rechtssi-

cherheitsinteressen der Zulassungsinhaberinnen wird Rechnung getragen.

Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt zu ändern: „Die Bestimmungen der Ände- scienceinrung vom… gelten nicht für Gesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung beim BAG dustries hängig sind.“ Die Übergangsbestimmungen leisten einem Verhalten Vorschub, dass be-

reits beim BAG hängige Gesuche verschleppt werden. Mit der vorgeschlagenen Über-

gangsbestimmung lässt sich ein solches Verschleppen verhindern und den Rechtssi-

cherheitsinteressen der Zulassungsinhaberinnen wird Rechnung getragen.

Die Übergangsbestimmungen können rechtsgültige Verfügungen rechtlich nicht aufhe- vips ben (Art. 65d) und hängige Rechtsverfahren nicht aushebeln.

2.4 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen der KLV

2.4.1 Bemerkungen zu Artikel 31a KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Wir sprechen uns gegen eine Verlängerung der Einreichungsfrist bei beschleunigten SGV Aufnahmeverfahren aus.

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Abs. 2: Im beschleunigten Aufnahmeverfahren kann ein Gesuch bis spätestens 35 Tage

vor der Sitzung der EAK, an der es behandelt werden soll, eingereicht werden.

Vorschlag: Interpha-

rma Abs. 2: Im beschleunigten Aufnahmeverfahren kann ein Gesuch bis spätestens 20 Tage

vor der Sitzung der EAK, an der es behandelt werden soll, eingereicht werden.

Begründung:

Die Frist für die Einreichung von Gesuchen, die auf beschleunigten Verfahren basieren,

ist bei 20 Tagen zu belassen. Solche Fälle sind eher selten, und es gibt keine ausrei-

chende Begründung für eine Verzögerung, zumal dies dem Ziel einer Beschleunigung

der Aufnahmeverfahren und dem raschen Zugang der Patienten zu innovativen Thera-

pien widerspricht.

Die Frist für die Einreichung von Gesuchen, die auf beschleunigten Verfahren basieren, scienceinist bei 20 Tagen zu belassen. Solche Fälle sind eher selten, und es gibt keine ausrei- dustries chende Begründung für eine Verzögerung, zumal dies dem Ziel einer Beschleunigung

der Aufnahmeverfahren und dem raschen Zugang der Patienten zu innovativen Thera-

pien widerspricht.