15.3 Behandlung von Tieren
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 15.3 · Deutsch
Zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind Umsätze aus der Behandlung durch Tierärzte, Spitäler, Pfleger usw. von Tieren, die in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 3 MWSTG aufgeführt sind, nämlich Vieh (Pferde, Esel, Maultiere, Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine), Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthähne und Perlhühner) sowie für die menschliche Ernährung bestimmte Tiere wie beispielsweise Fische, Wild oder Strausse.
Die Umsätze aus der Behandlung aller übrigen Tiere (z.B. Hunde, Katzen, Reptilien, Vögel oder Zierfische) sind zum Normalsatz steuerbar.