15.4 Medikamente

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Februar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 15.4 · Deutsch

Gibt der Tierarzt dem Tierhalter Medikamente oder Futtermittel ab, die der Tierhalter selbst dem Tier verabreichen muss, handelt es sich um eine Lieferung von zum reduzierten Steuersatz steuerbaren Medikamenten oder Futtermitteln. Werden diese jedoch im Zuge einer Behandlung durch den Tierarzt verabreicht, so handelt es sich um einen Bestandteil der tierärztlichen Behandlung, und das dafür berechnete Entgelt ist zum gleichen Steuersatz wie die Behandlung abzurechnen, beispielsweise beim Hund oder bei der Katze zum Normalsatz, beim Pferd zum reduzierten Steuersatz.