2.3 Milchsammelstellen

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Februar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 2.3 · Deutsch

Milchsammelstellen, welche die vom Produzenten angelieferte Milch bloss sammeln, lagern und kühlen, erbringen bei der Weiterlieferung dieser Milch an milchverarbeitende Betriebe von der Steuer ausgenommene Leistungen.