2.3 Milchsammelstellen
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 2.3 · Deutsch
Milchsammelstellen, welche die vom Produzenten angelieferte Milch bloss sammeln, lagern und kühlen, erbringen bei der Weiterlieferung dieser Milch an milchverarbeitende Betriebe von der Steuer ausgenommene Leistungen.