7.1.1 Steuersatzaufteilung bei einmaligen Vorauszahlungen
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 7.1.1 · Deutsch
Will die steuerpflichtige Person eine Steuersatzaufteilung vornehmen, so stehen ihr folgende Möglichkeiten offen:
a) | Effektive Berechnung je Grabunterhaltsvertrag | ||
Beispiel | Beträge in CHF | MWST | |
Pflanzen Frühjahr | 60 | ||
Pflanzen Sommer | 70 | ||
Pflanzen Herbst | 80 | ||
Total Pflanzen | 210 | 2,6 % | |
Unterhalt | 220 | 8,1 % | |
Total Jahresansatz | 430 | ||
Auf der Rechnung an den Auftraggeber werden die auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Anteile mindestens als Totalbetrag für die gesamte Vertragsdauer ausgewiesen. Bei einer angenommenen Vertragsdauer von 20 Jahren enthält die Rechnung oder der Vertrag im vorliegenden Fall mindestens folgende Angaben: | |||
Beträge in CHF | MWST | ||
Total Pflanzen | 4'200 | 2,6 % | |
Total Unterhaltsarbeiten | 4'400 | 8,1 % | |
Total Vertragssumme | 8'600 | ||
b) | Pauschale Aufteilung
Bei Anwendung dieser Vorgehensweise entfällt der kalkulatorische Nachweis der Steuersatzaufteilung gemäss Buchstabe a hiervor. | ||
Beispiel | |||
Beträge in CHF | MWST | ||
Total Pflanzen | 5'000 | 2,6 % | |
Total Unterhaltsarbeiten | 5'000 | 8,1 % | |
Total Rechnungsbetrag | 10'000 | ||
Die steuerpflichtige Person entscheidet sich für eine der beiden Methoden und wendet diese für alle Verträge (Reihen-, Urnen- oder Familiengräber) während der gesamten Vertragsdauer an.
Die pauschale Aufteilung nach vorstehendem Buchstaben b empfiehlt sich vor allem im Hinblick auf künftige Steuersatzänderungen, da auf dem jeweiligen Bestand der Vorauszahlungen bei allen Verträgen dieselbe Steuersatzaufteilung anwendbar ist. Bei der Methode nach Buchstabe a hiervor können bei jedem Vertrag andere Verhältnisse vorliegen, was - wegen der möglichen Steuersatzänderung - eine individuelle Kontoführung je Grabunterhaltsvertrag voraussetzt.