7.1.1 Steuersatzaufteilung bei einmaligen Vorauszahlungen

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 7.1.1 · Deutsch

Will die steuerpflichtige Person eine Steuersatzaufteilung vornehmen, so stehen ihr folgende Möglichkeiten offen:

a)

Effektive Berechnung je Grabunterhaltsvertrag
Bei dieser Berechnungsart wird die Steuersatzaufteilung für jeden Vertrag einzeln vorgenommen. Dabei wird die dem Vertrag zu Grunde liegende Kalkulation für die Bepflanzung und den Unterhalt (Abräumen, Herrichten, Bepflanzen, Giessen, Jäten usw.) herangezogen. Die Jahresansätze werden jeweils mit der Anzahl Jahre der Vertragsdauer multipliziert. Die zum reduzierten Steuersatz sowie die zum Normalsatz steuerbaren Anteile der Jahresansätze werden kalkulatorisch dokumentiert.

Beispiel

Beträge in CHF

MWST

Pflanzen Frühjahr

60

Pflanzen Sommer

70

Pflanzen Herbst

80

Total Pflanzen

210

2,6 %

Unterhalt

220

8,1 %

Total Jahresansatz

430

Auf der Rechnung an den Auftraggeber werden die auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Anteile mindestens als Totalbetrag für die gesamte Vertragsdauer ausgewiesen. Bei einer angenommenen Vertragsdauer von 20 Jahren enthält die Rechnung oder der Vertrag im vorliegenden Fall mindestens folgende Angaben:

Beträge in CHF

MWST

Total Pflanzen

4'200

2,6 %

Total Unterhaltsarbeiten

4'400

8,1 %

Total Vertragssumme

8'600

b)

Pauschale Aufteilung
Im Sinne einer annäherungsweisen Ermittlung lässt die ESTV gestützt auf Artikel 80 MWSTG bei Grabunterhaltsverträgen mit einmaliger Vorauszahlung auch eine prozentuale Aufteilung auf die anzuwendenden Steuersätze zu. Diese wird wie folgt vorgenommen:

  • 50 % unterliegen dem reduzierten Steuersatz; und

  • 50 % dem Normalsatz.

Bei Anwendung dieser Vorgehensweise entfällt der kalkulatorische Nachweis der Steuersatzaufteilung gemäss Buchstabe a hiervor.

Beispiel
Mit dem Auftraggeber wird für die Ruhezeit von 20 Jahren ein Pauschalbetrag von 10'000 Franken für die Pflanzenlieferungen und den Unterhalt vereinbart. Sofern auf der Rechnung oder im Vertrag mindestens folgende Angaben enthalten sind, kann der Leistungserbringer die pauschalierte Steuersatzaufteilung vornehmen:

Beträge in CHF

MWST

Total Pflanzen

5'000

2,6 %

Total Unterhaltsarbeiten

5'000

8,1 %

Total Rechnungsbetrag

10'000

Die steuerpflichtige Person entscheidet sich für eine der beiden Methoden und wendet diese für alle Verträge (Reihen-, Urnen- oder Familiengräber) während der gesamten Vertragsdauer an.

Die pauschale Aufteilung nach vorstehendem Buchstaben b empfiehlt sich vor allem im Hinblick auf künftige Steuersatzänderungen, da auf dem jeweiligen Bestand der Vorauszahlungen bei allen Verträgen dieselbe Steuersatzaufteilung anwendbar ist. Bei der Methode nach Buchstabe a hiervor können bei jedem Vertrag andere Verhältnisse vorliegen, was - wegen der möglichen Steuersatzänderung - eine individuelle Kontoführung je Grabunterhaltsvertrag voraussetzt.