3.2.3 Elektronische Kinderbücher

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.2.3 · Deutsch

Elektronische Kinderbücher sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar, wenn sie die inhaltlichen und formellen Bedingungen erfüllen (→  Ziff. 3.2.1 und 3.2.2). Darunter fallen insbesondere:

  • Kinderbücher, die in Form einer Erzählung verfasst sind und Bilder zur Veranschaulichung bestimmter Szenen enthalten;

  • Bilderalben und Bilderbücher, die offensichtlich zur Unterhaltung von Kindern bestimmt sind oder die dazu dienen, ihnen die Grundlagen des Alphabets oder des Wortschatzes zu vermitteln.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.