3.2.6 Hörbücher

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.2.6 · Deutsch

Hörbücher sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar, wenn sie inhaltlich überwiegend dem Originalwerk entsprechen. Ebenfalls zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind sog. „Spoken-Word“-Werke, sofern sie auch in Textform entgeltlich erhältlich sind.

Zum Normalsatz steuerbar sind insbesondere Werke, die sich nicht auf eine textnahe Wiedergabe des Inhalts eines Buches beschränken oder die ein Werk künstlerisch interpretieren. Beispiele dafür sind (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Sprechgesang;

  • Hörspiele.

Ob der reduzierte Steuersatz zur Anwendung kommt, hängt nicht davon ab, ob ein Hörbuch auf einem Datenträger (wie z.B. CD, DVD oder USB-Stick) geliefert wird oder ob es online abgerufen werden kann.

[Abbildung: im Original]

Abgrenzungsfragen bezüglich Datenbankabfragen und Nutzungsrechten werden in Ziffer 3.2.7 behandelt.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.