3.2.5 Beispiele von elektronischen Publikationen, die zum Normalsatz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.2.5 · Deutsch
Die folgenden elektronischen Publikationen sind zum Normalsatz steuerbar:
Elektronische Erzeugnisse, die online ausgefüllt, gestaltet und bestellt werden können (z.B. Kreuzworträtsel, Sudokus, Buchstabensalat oder andere Buchstaben- und Zahlenrätsel), Agenden (auch wenn sie Texte wie Gedichte, Sprichwörter oder Illustrationen enthalten);
Kataloge und Preislisten, durch die der Herausgeber oder ein mit ihm in Verbindung stehender Dritter deutlich seine Leistungen anpreist (→ Ziff. 2), wie beispielsweise Waren-, Versandhandels- und Auktionskataloge, Kursprogramme sowie Prospekte des Ferien-, Reise- und Gastgewerbes;
Saisonprogramme für kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen
([Abbildung: im Original] auch Ziff. 3.2.4, Punkt 11);Landkarten, Stadtpläne usw.
[Abbildung: im Original] | Im Zweifelsfall kann eine elektronische Publikation oder ein Link zu einer elektronischen Publikation zur Beurteilung an die ESTV gesandt werden. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.