3.2.5 Beispiele von elektronischen Publikationen, die zum Normalsatz steuerbar sind

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 3.2.5 · Deutsch

Die folgenden elektronischen Publikationen sind zum Normalsatz steuerbar:

  • Elektronische Erzeugnisse, die online ausgefüllt, gestaltet und bestellt werden können (z.B. Kreuzworträtsel, Sudokus, Buchstabensalat oder andere Buchstaben- und Zahlenrätsel), Agenden (auch wenn sie Texte wie Gedichte, Sprichwörter oder Illustrationen enthalten);

  • Kataloge und Preislisten, durch die der Herausgeber oder ein mit ihm in Verbindung stehender Dritter deutlich seine Leistungen anpreist (→  Ziff. 2), wie beispielsweise Waren-, Versandhandels- und Auktionskataloge, Kursprogramme sowie Prospekte des Ferien-, Reise- und Gastgewerbes;

  • Saisonprogramme für kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen
    ([Abbildung: im Original] auch Ziff. 3.2.4, Punkt 11);

  • Landkarten, Stadtpläne usw.

[Abbildung: im Original]

Im Zweifelsfall kann eine elektronische Publikation oder ein Link zu einer elektronischen Publikation zur Beurteilung an die ESTV gesandt werden.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.