5.4 Keine Entgeltsminderungen
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 5. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 5.4 · Deutsch
Nicht als Entgeltsminderungen gelten beispielsweise:
Abzüge für durch Dritte behobene Bauschäden zu Lasten des verursachenden Unternehmers (Verrechnung);
Abzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit EDV-Abrechnungen durch den Auftraggeber (Verrechnung);
Kreditkartenkommissionen, Scheckgebühren, Einschläge bei WIR-Geld und dergleichen (Art. 46 MWSTV).
| [Abbildung: im Original] | Ergänzend dazu wird auf die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze verwiesen. |