5.4 Keine Entgeltsminderungen

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 5. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 5.4 · Deutsch

Nicht als Entgeltsminderungen gelten beispielsweise:

  • Abzüge für durch Dritte behobene Bauschäden zu Lasten des verursachenden Unternehmers (Verrechnung);

  • Abzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit EDV-Abrechnungen durch den Auftraggeber (Verrechnung);

  • Kreditkartenkommissionen, Scheckgebühren, Einschläge bei WIR-Geld und dergleichen (Art. 46 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Ergänzend dazu wird auf die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze verwiesen.