4.1 Abzahlungsgeschäfte

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 4.1 · Deutsch

Das klassische Abzahlungsgeschäft basiert auf einem Kaufvertrag mit Zahlungsaufschub (Abzahlungsvertrag; Art. 1 Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit [SR 221.214.1]). In solch einem Fall ist der Kaufpreis (nebst einer Anzahlung) in verschiedenen Raten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, zu begleichen. Für den Zahlungsaufschub wird grundsätzlich ein Entgelt in der Form eines Zinses verlangt. Dieser stellt mehrwertsteuerlich einen Teil des gesamten Entgelts dar.

Darin

  1. 4.1.1 Abzahlungsgeschäft: Finanzierung durch den Verkäufer (z.B. Garage)
  2. 4.1.2 Abzahlungsgeschäft: Finanzierung durch ein Finanzinstitut