4.1 Abzahlungsgeschäfte
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 4.1 · Deutsch
Das klassische Abzahlungsgeschäft basiert auf einem Kaufvertrag mit Zahlungsaufschub (Abzahlungsvertrag; Art. 1 Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit [SR 221.214.1]). In solch einem Fall ist der Kaufpreis (nebst einer Anzahlung) in verschiedenen Raten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, zu begleichen. Für den Zahlungsaufschub wird grundsätzlich ein Entgelt in der Form eines Zinses verlangt. Dieser stellt mehrwertsteuerlich einen Teil des gesamten Entgelts dar.
Darin