4.1.1 Abzahlungsgeschäft: Finanzierung durch den Verkäufer (z.B. Garage)

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 4.1.1 · Deutsch

Zwischen der Garage (A) und dem Kunden (B) wird ein Kaufvertrag mit Zahlungsaufschub (Abzahlungsvertrag) abgeschlossen. Danach hat der Kunde (neben einer allfälligen vorgängigen Anzahlung) den Kaufpreis nicht bei der Lieferung des Kaufgegenstandes, sondern in Raten über einen bestimmten Zeitraum zu leisten. Die Garage als Verkäuferin schuldet die MWST auf dem Gesamtbetrag des Verkaufs, einschliesslich allfällig gesondert ausgewiesener Zinsen, Teilzahlungs- oder sonstiger Zuschläge. Im Zeitpunkt der Leistungserbringung ist dem Kunden eine Rechnung über den Kauf auszustellen und bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten ist über die gesamte Leistung abzurechnen. Dies gilt auch bei einem allfällig vereinbarten Eigentumsvorbehalt (Art. 2 Abs. 1 MWSTV).

Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuerschuld in dem Moment, in dem die steuerpflichtige Person das Entgelt tatsächlich erhält. Jede Ratenzahlung ist deshalb in derjenigen Abrechnungsperiode zu deklarieren, in der sie vereinnahmt wird.