1.13.1 Gutscheine
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 19. März 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.13.1 · Deutsch
Es ist zu unterscheiden zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen. Wertgutscheine sind reine Zahlungsmittel. Bei deren Verkauf wird keine Leistung erbracht. Es handelt sich um Nicht-Entgelte, die nicht zu versteuern sind (→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze). Bei Leistungsgutscheinen gilt das Entgelt dagegen bereits im Zeitpunkt des Verkaufs des Gutscheines als vereinnahmt. Die Steuer ist in diesem Zeitpunkt abzurechnen (Art. 40 Abs. 1 Bst. c MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
Im Zeitpunkt der Einlösung eines Wertgutscheines – unabhängig der Abrechnungsart – ist das Entgelt zum massgebenden Steuersatz zu versteuern. Als Entgelt gilt der Gegenwert des verkauften Gegenstandes oder der erbrachten Dienstleistung.
Buchungsbeispiel | ||||
Verkauf Wertgutschein: | Kasse an Gutscheine (Passivkonto) | CHF | 50 | |
--> | kein Entgelt, | |||
keine MWST geschuldet | ||||
Verkauf Buch: | Kasse an Verkaufserlös | CHF | 80 | |
--> | zu versteuernde Leistung | |||
Einlösung Gutschein: | Gutscheine (Passivkonto) an Kasse | CHF | 50 | |
--> | MWST-unwirksam | |||
Erstmalige Praxisfestlegung infolge eines Gerichtsurteils ohne bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 17.03.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).