1.13.1 Gutscheine

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 19. März 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.13.1 · Deutsch

Es ist zu unterscheiden zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen. Wertgutscheine sind reine Zahlungsmittel. Bei deren Verkauf wird keine Leistung erbracht. Es handelt sich um Nicht-Entgelte, die nicht zu versteuern sind (→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze). Bei Leistungsgutscheinen gilt das Entgelt dagegen bereits im Zeitpunkt des Verkaufs des Gutscheines als vereinnahmt. Die Steuer ist in diesem Zeitpunkt abzurechnen (Art. 40 Abs. 1 Bst. c MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

Im Zeitpunkt der Einlösung eines Wertgutscheines – unabhängig der Abrechnungsart – ist das Entgelt zum massgebenden Steuersatz zu versteuern. Als Entgelt gilt der Gegenwert des verkauften Gegenstandes oder der erbrachten Dienstleistung.

Buchungsbeispiel

Verkauf Wertgutschein:

Kasse an Gutscheine (Passivkonto)

CHF

50

-->

kein Entgelt,

keine MWST geschuldet

Verkauf Buch:

Kasse an Verkaufserlös

CHF

80

-->

zu versteuernde Leistung

Einlösung Gutschein:

Gutscheine (Passivkonto) an Kasse

CHF

50

-->

MWST-unwirksam

Erstmalige Praxisfestlegung infolge eines Gerichtsurteils ohne bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 17.03.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).