7.2 Merkmale
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 7.2 · Deutsch
Wesentliche Merkmale der freiwilligen Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen:
Der offene Ausweis der Steuer in der Rechnung (z. B. «inkl. 2,6 % MWST» oder «zuzüglich 8,1 % MWST») oder die Deklaration in der MWST-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 205 (kumulativ) genügen;
es ist keine Unterscheidung notwendig, ob der Abnehmer steuerpflichtig ist oder nicht;
die Vorsteuerkorrektur infolge gemischter Verwendung entfällt (anteilsmässig);
die steuerpflichtige Person kann für jede einzelne Leistung entscheiden, ob sie die Leistung mit oder ohne Steuer in Rechnung stellen bzw. in der MWST-Abrechnung deklarieren will:
Rechnungsstellung ohne MWST bzw. Deklaration unter den Ziffern 200 und 230 in der MWST-Abrechnung: Die Leistung bleibt von der Steuer ausgenommen (ohne Anrecht auf Vorsteuerabzug);
Rechnungsstellung mit MWST bzw. Deklaration unter den Ziffern 200 und 205 in der MWST-Abrechnung (kumulativ): Für die Leistung wird optiert (mit Anrecht auf Vorsteuerabzug).
[Abbildung: im Original] | Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |