3.2.5.5.2 Lieferungen oder andere Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 23. Juni 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.5.5.2 · Deutsch
Wenn der Leistungsempfänger im Rahmen der erbrachten Leistung der Plattform eine individuelle Evaluation seines Profils, seiner Erfolgsaussichten, personalisierte Tipps für die Wahl eines Leistungserbringers oder jegliche andere nicht automatisch generierte Beratungsleistung erhalten kann, gilt die menschliche Beteiligung als mehr als nur minimal. Demzufolge handelt es sich nicht mehr um eine elektronische Dienstleistung.
Werden diese Zusatzleistungen jedoch separat angeboten und in Rechnung gestellt, wird davon ausgegangen, dass zwei Leistungen erbracht wurden: erstens eine elektronische Dienstleistung (Verwendung der Funktionen der Plattform) und zweitens eine andere Dienstleistung.