ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.2.3.1 · Deutsch
a. | Durch einen inländischen Beauftragten Falls der mit dem Anbieten Beauftragte den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland hat, ist das Anbieten von Anteilen an dem KAG unterstellten inländischen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstabe f MWSTG von der Steuer ausgenommen. |
b. | Durch einen ausländischen Beauftragten Falls der mit dem Anbieten Beauftragte den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, ist das Anbieten von Anteilen an dem KAG unterstellten inländischen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstabe f MWSTG von der Steuer ausgenommen. Somit unterliegen die von Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogenen Dienstleistungen nicht der Bezugsteuer (Art. 45a MWSTG). |
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).