8.2.1.1 Umschreibung der MWST-Gruppe Terza

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 1. Januar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 8.2.1.1 · Deutsch

Die MWST-Gruppe Terza umfasst folgende Gesellschaften:

  • Terza AG (Muttergesellschaft):

    Die Terza AG ist als Bank tätig und wendet die Bankenpauschale an.

  • Zeta AG (Tochtergesellschaft):
    Die Zeta AG ist ebenfalls als Bank tätig und wendet auch die Bankenpauschale an.

  • Informatik AG (Tochtergesellschaft):

    Die Informatik AG erbringt EDV-Dienstleistungen für die Terza AG und die Zeta AG, für weitere Schwestergesellschaften im Ausland sowie für unabhängige Dritte. Sie rechnet nach der effektiven Abrechnungsmethode ab.

Art der Innenumsätze (alle Werte in TCHF):

  • Die Terza AG hat den beiden Tochtergesellschaften Gelder ausgeliehen und daraus folgende Zinserträge erzielt:

-

aus Ausleihungen an die Zeta AG

5’400

-

aus Ausleihungen an die Informatik AG

200

Total

5’600

Dabei ist bei der Terza AG ein Zinsaufwand im Umfang von 4’800 entstanden (4’650 und 150).

  • Die Terza AG hat Zeta AG zentrale Dienstleistungen verschiedener Art im Umfang von 1’000 erbracht, die die Terza AG als „anderen ordentlichen Ertrag“ und die Zeta AG als „anderen ordentlichen Aufwand“ verbucht hat. Die in diesem Zusammenhang bei der Terza AG entstandenen Aufwendungen sind im Personal- und Sachaufwand verbucht worden.
  • Die Zeta AG hat Terza AG Depotverwahrungen im Umfang von 800 erbracht (die Verwahrung erfolgte nicht bei Dritten, sondern bei der Zeta AG).

  • Die Informatik AG hat folgende EDV-Dienstleistungen erbracht:

-

an die Terza AG im Umfang von

5’000

-

an die Zeta AG im Umfang von

1’200

Total

6’200

Diese Leistungen wurden im Sachaufwand der betroffenen Gesellschaften verbucht.

Diese gruppeninternen Leistungen sind zu Drittpreisen verrechnet worden.