1.2.1 Nicht-Entgelte
MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare
Geltend · Stand ab 4. September 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1.2.1 · Deutsch
Mittelflüsse beziehungsweise Vermögenswerte, welche durch den Zuwender nicht für den Erhalt einer Leistung aufgewendet werden, sind beim Empfänger der Mittel beziehungsweise Vermögenswerte keine Entgelte im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne und unterliegen somit nicht der Steuer. Die Auflistung dieser Mittelflüsse in Artikel 18 Absatz 2 MWSTG ist nicht abschliessend. In den Ziffern 1.2.1.1–1.2.1.3 wird auf einzelne Nicht-Entgelte eingegangen.
Darin
- 1.2.1.1 Unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j MWSTG
- 1.2.1.2 Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen für hoheitliche Tätigkeiten gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe l MWSTG
- 1.2.1.3 Schadenersatz (Parteientschädigung) gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe i MWSTG