F.1.3 Vorsteuerausschluss

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · F.1.3 Vorsteuerausschluss · Deutsch

Verwendet eine steuerpflichtige DS Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für gemäss Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommene Zwecke, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen (Art. 29 Abs. 1 MWSTG), sofern nicht für deren Versteuerung nach Artikel 22 MWSTG optiert wird.

Ebenfalls kein Anrecht auf Vorsteuerabzug besteht auf Einnahmen aus hoheitlichen Tätigkeiten (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG), welche gemäss Artikel 3 Buchstabe g MWSTG nicht-unternehmerisch sind und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (Art. 28 Abs. 1 MWSTG e contrario). Dasselbe gilt auch für andere Tätigkeiten im nicht-unternehmerischen Bereich (nicht auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtet; Art. 10 Abs. 1bis Bst. a i. V. m. Art. 28 Abs. 1 MWSTG).

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).