F.1.4 Vorsteuerkorrektur aufgrund gemischter Verwendung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Verwendet eine steuerpflichtige DS Gegenstände, Teile davon oder Dienstleistungen auch ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (→ Ziff. F.1.3), so hat sie ihren Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der Verwendung zu korrigieren (Art. 30 Abs. 1 MWSTG).
Der Prozentsatz, zu welchem die angefallene Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann, wird pro Steuerperiode und bei DS mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen pro Tätigkeitsbereich berechnet.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).