4.1 Begriff, Voraussetzungen und Abgrenzung zu anderen Einrichtungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 4.1 · Deutsch
Als Zentren für ärztliche Heilbehandlung gelten Einrichtungen, die Kur- oder Rehabilitationsgäste für eine bestimmte Zeit aufnehmen und diese beherbergen, verpflegen, betreuen und die verschriebenen Heilbehandlungen und Therapiemassnahmen vornehmen. Darunter fallen beispielsweise Rehabilitationszentren, Sanatorien, Kurhäuser und Erholungsheime.
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um als Zentrum für ärztliche Heilbehandlung anerkannt zu werden:
a. | Es muss sich um ein ärztlich geleitetes Zentrum handeln. Ärztlich geleitet heisst, dass das Zentrum über mindestens einen/eine zu 100 % fest angestellten Arzt/Ärztin verfügt oder dass es mittels Verträgen mit selbstständigerwerbenden Ärzten/Ärztinnen aus der nahen Umgebung nachweist, dass die Anwesenheit und die medizinische Betreuung durch einen Arzt/eine Ärztin (eidgenössisches Diplom oder von der zuständigen Stelle des Bundes als gleichwertig anerkannter Fähigkeitsausweis) zu 100 % gewährleistet sind; |
b. | das Zentrum muss medizinisch-therapeutisches Personal beschäftigen, das zu Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen ist; |
c. | die Präsenz von kompetentem Pflegepersonal (diplomierte Pflegefachmänner/Pflegefachfrauen) muss rund um die Uhr gewährleistet sein, einschliesslich eines ärztlichen Notfalldienstes; |
d. | das Zentrum muss mit der nötigen Infrastruktur für die Durchführung der angeordneten Therapien (z. B. Therapieräume) und für die medizinische Betreuung rund um die Uhr (z. B. Behandlungszimmer oder Nachtglocke) ausgerüstet sein; |
e. | für Patienten des Zentrums müssen auf deren Verlangen Ein- und Austrittsuntersuchungen gewährleistet sein; |
f. | das Zentrum muss im Besitz der kantonalen Betriebsbewilligung zur Führung eines solchen Zentrums sein. |
Ist ein Zentrum für ärztliche Heilbehandlung im durch den Verband «Heilbäder und Kurhäuser Schweiz» (https://www.kuren.ch/fachpersonen/aerzte/) publizierten «Verzeichnis: Rehakliniken - Kurhäuser - Heilbäder» aufgeführt, gilt dies als Indiz, dass die vorerwähnten Voraussetzungen erfüllt sind.