6.3 Unterakkordantenverhältnis
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 6.3 · Deutsch
Beauftragt eine Spitex-Organisation einen Dritten mit der Erbringung von Leistungen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, ist Folgendes zu beachten:
Beinhaltet der Auftrag Untersuchungen und/oder Pflegemassnahmen gemäss Ziffer 6.1 Buchstaben a und b sowie eine oder mehrere der in Ziffer 6.1 Buchstaben c–h aufgeführten Leistungen, ist das gesamte Entgelt von der Steuer ausgenommen. Beinhaltet der Auftrag hingegen weder Untersuchungen noch Pflegemassnahmen, ist das gesamte Entgelt steuerbar.
Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).