9.5.2 Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 27. Juli 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.5.2 · Deutsch
Dazu zählen beispielsweise:
Unterricht, Ausbildung, Schulung und Kurse (→ MWST-Branchen-Info Bildung);
Vermieten von Wohnungen oder Zimmern an das Personal (inkl. Helfer und Praktikanten);
Lieferung von menschlichem Vollblut sowie diagnostische Blutuntersuchungen für Ärzte und Spitäler im Bereich der Humanmedizin (→ MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen);
Lieferung von im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Gärtnerei sowie von Vieh (→ MWST-Branchen-Info Urproduktion und nahe stehende Bereiche).
[Abbildung: im Original] | Betreffend die Option sind die Ausführungen in der MWST-Info Steuerobjekt zu beachten. |