8.2.3.2 Filmproduktionsgesellschaften

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 8.2.3.2 · Deutsch

Filmproduktionsgesellschaften gelten nicht als Urheber im Sinne der Ausführungen unter Ziffer 8.1, weshalb ihre Leistungen nicht von der Steuer ausgenommen sind. Sie erbringen insbesondere steuerbare Leistungen im Bereich der Abtretung von Verwertungsrechten sowie im Bereich der Werbung beziehungsweise im Bereich von Werbeleistungen innerhalb des Sponsorings oder des Product-Placements. Die steuerliche Qualifikation des Ortes der Leistungserbringung richtet sich bei Abtretung von Rechten sowie bei der Erbringung von Werbeleistungen nach dem Domizil des Empfängers (→  Ziff. 3.2.2).

Darin

  1. 8.2.3.2.1 Gemeinschaftsproduktionen zwischen in- und ausländischen Produktionsunternehmen
  2. 8.2.3.2.2 Subventionen bei Filmproduktionsgesellschaften
  3. 8.2.3.2.3 Vorsteuerkürzung bei Filmproduktionsgesellschaften