11.5 Beträge von Swiss Olympic und der Stiftung Sporthilfe an Sportler, die sich auf Olympische Spiele oder andere nationale sowie internationale Wettkämpfe vorbereiten

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.5 · Deutsch

Werden diese Beträge von Swiss Olympic und der Stiftung Sporthilfe ausschliesslich zur finanziellen Unterstützung der physischen und mentalen Vorbereitung eines Athleten bezahlt, gelten sie als Spende und führen bei den steuerpflichtigen Athleten somit zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs (→  Ziff. 15).