11.4 Sportpreise
MWST-Branchen-Info 24 · Sport
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.4 · Deutsch
Sportpreise sind Auszeichnungen für die Verdienste eines Sportlers oder einer Sportmannschaft (z.B. Wahl zum Sportler des Jahres anlässlich eines Galaabends) und stellen ein Nicht-Entgelt nach Artikel 18 Absatz 2 MWSTG dar. Nähere Angaben zu den Kulturpreisen, die sinngemäss auch für Sportpreise gelten, finden sich in der MWST-Branchen-Info Kultur.