1.5.1 Lebensmittellieferungen über eine Plattform (Food-Delivery)

MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 1.5.1 · Deutsch

Da Artikel 20a MWSTG sämtliche Lieferungen von Gegenständen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d Ziffer 1 MWSTG umfasst, können auch Lebensmittellieferungen der Plattformbesteuerung unterliegen.

Der Transport zum Käufer gilt als Nebenleistung zur Lebensmittellieferung (Art. 19 Abs. 4 MWSTG). Der Transport wird somit steuerlich gleichbehandelt wie die Lebensmittellieferung als Hauptleistung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Transport der Lebensmittel durch die Plattformbetreiberin oder den Verkäufer erfolgt.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 3 und 20a MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).