2.1.3 Exporte
MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 2.1.3 · Deutsch
Wird der Gegenstand direkt ins Ausland befördert oder versendet, ist die Lieferung der Plattformbetreiberin von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 MWSTG). Hat die Plattformbetreiberin keine Informationen darüber, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Verkaufs befindet, darf sie davon ausgehen, dass ihre Lieferung nicht der Mehrwertsteuer unterliegt; wenn
die vom Käufer angegebene Lieferadresse im Ausland liegt; oder
sich der Wohnsitz oder der Sitz des Käufers im Ausland befindet (sofern ihr die Lieferadresse nicht oder nicht ohne Weiteres bekannt sein kann).
Die ESTV behält sich vor, bei den Verkäufern zu überprüfen, ob diese in Bezug auf ihre steuerbefreiten Lieferungen über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, wird die Steuer beim Verkäufer erhoben.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 20a und 23 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).