3.3 Spenden

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 3.3 · Deutsch

(Art. 18 Abs. 2 Bst. d MWSTG)
 
Spenden sind keine Entgelte, da der Spender vom Empfänger keine Leistung erwartet beziehungsweise erhält. Eine Spendeliegt gemäss Artikel 3 Buchstabe i MWSTG vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Zuwendung erfolgt freiwillig (keine rechtliche Verpflichtung, keine gesetzliche Grundlage);
  • die Zuwendung erfolgt in der Absicht, den Empfänger zu bereichern;
  • der Zuwender erwartet keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinne.
[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Subventionen und Spenden entnommen werden.