3.3 Spenden
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 3.3 · Deutsch
(Art. 18 Abs. 2 Bst. d MWSTG)
Spenden sind keine Entgelte, da der Spender vom Empfänger keine Leistung erwartet beziehungsweise erhält. Eine Spendeliegt gemäss Artikel 3 Buchstabe i MWSTG vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Zuwendung erfolgt freiwillig (keine rechtliche Verpflichtung, keine gesetzliche Grundlage);
- die Zuwendung erfolgt in der Absicht, den Empfänger zu bereichern;
- der Zuwender erwartet keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinne.
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Subventionen und Spenden entnommen werden. |