3.12 Weiterleitung von Nicht-Entgelten
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 21. September 2026
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 3.12 · Deutsch
Werden Mittel, die nach Artikel 18 Absatz 2 MWSTG keine Entgelte sind, weitergeleitet (z. B. innerhalb von Bildungs- und Forschungskooperationen), unterliegt dieser Vorgang nicht der MWST (Art. 30 Abs. 1 MWSTV). Die Kürzung des Vorsteuerabzugs nach Artikel 33 Absatz 2 MWSTG (beim Erhalt von Geldern nach Art. 18 Abs. 2 Bst. a–c MWSTG) erfolgt beim letzten Zahlungsempfänger (Art. 30 Abs. 2 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Ausführungen hierzu finden sich in der MWST-Info Subventionen und Spenden. |