1.4.6 Befreiung bei den direkten Steuern
MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.6 · Deutsch
Befreiungen und sonstige Steuererleichterungen, welche einer steuerpflichtigen Person bei den direkten Steuern gewährt werden, gelten mehrwertsteuerrechtlich nicht als Subventionen und führen deshalb auch nicht zu einer Vorsteuerkürzung.