1.4.4 Forschungs- und Entwicklungsbeiträge

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.4 · Deutsch

Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Entwicklung bzw. Forschung müssen in Bezug auf ihre steuerliche Behandlung von Fall zu Fall beurteilt werden. Es muss somit in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob die Zahlung aufgrund eines Leistungsverhältnisses (steuerbar) ausgerichtet wird oder gegebenenfalls eine Subvention vorliegt (→ MWST-Branchen-Info Forschung und Entwicklung).

[Abbildung: im Original]

Falls dem Beitragszahler das Exklusivrecht an den Forschungsresultaten zusteht, unterliegt die Zahlung beim Beitragsempfänger der Mehrwertsteuer (Art. 29 Abs. 1 Bst. c MWSTV e contrario).