1.4.3 Weiterleitung von Subventionen
MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.3 · Deutsch
Subventionen, welche lediglich weitergeleitet werden, unterliegen nicht der Steuer
(Art. 30 Abs. 1 MWSTV). Eine solche Weiterleitung hat somit bei demjenigen, der den Beitrag weiterleitet, keine steuerlichen Konsequenzen. Die Vorsteuerkürzung erfolgt einzig beim letzten Zahlungsempfänger (Art. 30 Abs. 2 MWSTV). Deshalb empfiehlt die ESTV dem Vertretenden anzuzeigen, dass es sich nur um eine Weiterleitung von Subventionen handelt.