1.4.2 Aufträge des Gemeinwesens für den eigenen Bedarf

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 25. Juni 2024

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.2 · Deutsch

Bezieht ein Gemeinwesen Dienstleistungen für den eigenen Bedarf, oder beschafft es für sich Gegenstände, unterliegen diese beim Erbringer der MWST.

Beispiele

  • Die Gemeinde kauft für ihren Bedarf IT-Infrastruktur.

  • Die Gemeinde beauftragt einen Dritten, das gemeindeeigene Alters- und Pflegeheim im Namen der Gemeinde zu führen.

  • Die Schulgemeinde bzw. die DS Schule beauftragt ein Transportunternehmen, die Schüler der Gemeinde zu befördern.

  • Die Gemeinde übergibt die eingehenden Baugesuche zur entgeltlichen Bearbeitung an ein Ingenieurbüro, welches diese materiell auf Einhaltung der Bauvorschriften prüft.

  • Die Gemeinde beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Bau und Unterhalt einer oder aller Gemeindestrassen.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).