1.4.2 Aufträge des Gemeinwesens für den eigenen Bedarf
MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden
Geltend · Stand ab 25. Juni 2024
ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.2 · Deutsch
Bezieht ein Gemeinwesen Dienstleistungen für den eigenen Bedarf, oder beschafft es für sich Gegenstände, unterliegen diese beim Erbringer der MWST.
Beispiele
Die Gemeinde kauft für ihren Bedarf IT-Infrastruktur.
Die Gemeinde beauftragt einen Dritten, das gemeindeeigene Alters- und Pflegeheim im Namen der Gemeinde zu führen.
Die Schulgemeinde bzw. die DS Schule beauftragt ein Transportunternehmen, die Schüler der Gemeinde zu befördern.
Die Gemeinde übergibt die eingehenden Baugesuche zur entgeltlichen Bearbeitung an ein Ingenieurbüro, welches diese materiell auf Einhaltung der Bauvorschriften prüft.
Die Gemeinde beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Bau und Unterhalt einer oder aller Gemeindestrassen.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).