1.4.5 Exportzuschüsse
MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.5 · Deutsch
Keine Vorsteuerkürzung ist vorzunehmen, bei Erstattungen, Beiträgen und Beihilfen für Lieferungen von Waren ins Ausland, welche nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 1 MWSTG von der Steuer befreit sind (Art. 18 Abs. 2 Bst. k MWSTG).