1.4.5 Exportzuschüsse

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.5 · Deutsch

Keine Vorsteuerkürzung ist vorzunehmen, bei Erstattungen, Beiträgen und Beihilfen für Lieferungen von Waren ins Ausland, welche nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 1 MWSTG von der Steuer befreit sind (Art. 18 Abs. 2 Bst. k MWSTG).