1.4.7 Loterie Romande und Swisslos

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 1.4.7 · Deutsch

Mittel, welche von Institutionen (wie beispielsweise die Loterie Romande oder Swisslos) stammen und welche durch diese, durch Intermediäre (z.B. Sport-Toto-Gesellschaft) oder durch ein Gemeinwesen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verteilt werden, gelten als Subventionen. Dies weil diese Beträge nicht freiwillig, sondern aufgrund der im Gesetz oder in der kantonalen Bewilligung festgelegten Bedingungen bezahlt werden. In diesen Bewilligungen sind zudem bestimmte Vorgaben bezüglich der Verteilung dieser Mittel enthalten.