7.4.2.2 Mehr als ein inländischer Lohnveredler

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 4. März 2026

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 7.4.2.2 · Deutsch

Werden nacheinander mehrere inländische Lohnveredler vom ausländischen Unternehmen mit der Veredelung und anschliessenden Weiterleitung von Gegenständen ins Ausland beauftragt, ist bei den inländischen Lohnveredlern unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung vorgesehen. Näheres dazu geht aus den Formularen Nr. 1342/1343 (abrufbar auf der Website der ESTV) hervor.