7.4.2.2 Mehr als ein inländischer Lohnveredler
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 4. März 2026
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 7.4.2.2 · Deutsch
Werden nacheinander mehrere inländische Lohnveredler vom ausländischen Unternehmen mit der Veredelung und anschliessenden Weiterleitung von Gegenständen ins Ausland beauftragt, ist bei den inländischen Lohnveredlern unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung vorgesehen. Näheres dazu geht aus den Formularen Nr. 1342/1343 (abrufbar auf der Website der ESTV) hervor.