7.4.2.3 Lohnveredelungsauftrag durch den ausländischen Endabnehmer
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 7.4.2.3 · Deutsch
Das ausländische Unternehmen (A) erbringt keine im Inland steuerbare Lieferung, wenn nicht es, sondern der Käufer des Gegenstands (C) den Auftrag zur Veredelung des Gegenstandes im Inland erteilt hat. In diesen Fällen erbringt A eine Lieferung im Ausland. Die steuerlichen Folgen bei dem Lohnveredeler (B) (Abzug der Einfuhrsteuer als Vorsteuer; Steuerbefreiung der Veredelungsleistung) richten sich nach dem unter Ziffer 7.4.1 Gesagten.