7.4.2.3 Lohnveredelungsauftrag durch den ausländischen Endabnehmer

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 7.4.2.3 · Deutsch

Das ausländische Unternehmen (A) erbringt keine im Inland steuerbare Lieferung, wenn nicht es, sondern der Käufer des Gegenstands (C) den Auftrag zur Veredelung des Gegenstandes im Inland erteilt hat. In diesen Fällen erbringt A eine Lieferung im Ausland. Die steuerlichen Folgen bei dem Lohnveredeler (B) (Abzug der Einfuhrsteuer als Vorsteuer; Steuerbefreiung der Veredelungsleistung) richten sich nach dem unter Ziffer 7.4.1 Gesagten.