1.6.5 Buchführung
MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 1.6.5 · Deutsch
Bei Anwendung der Margenbesteuerung führt die steuerpflichtige Person über die Sammlerstücke eine Bezugs- und Verkaufskontrolle. Bei zu einem Gesamtpreis erworbenen Gegenständen sind pro Gesamtheit separate Aufzeichnungen zu führen (Art. 48d MWSTV).
Beispiel 1
Bezugs- und Verkaufskontrolle bei einzeln erworbenen Gegenständen
ANKAUF | VERKAUF | ||||||
Datum | Liefe- | Gegen- | Preis | Datum | Kunde1) | Gegen- | Preis |
19.01. | Andreas Schmid, | Bild X, Nr. 12 | 13'000 | 28.02 | Martina König, | Bild X, Nr. 12 | 18'000 |
1) | Die Lieferanten und Kunden werden im Verzeichnis mit Name und Adresse aufgeführt, damit ohne Zeitverlust auf die entsprechenden Belege zugegriffen werden kann. |
Beispiel 2
Bezugs- und Verkaufskontrolle bei zu einem Gesamtpreis erworbenen Gegenständen
ANKAUF | VERKAUF | |||||||
Datum | Liefe- | Gegen- | Gesamt- | Datum | Kunde1) | Gegen- | Preis | Verkaufs- |
04.05. | Felix Meier, | 1 Vase A Nr. 34, | 12'000 | 10.05. 11.05. 02.07. 28.07. 15.08. | Doris Müller, Stefan Huber, Tanja Alder, Hans Gebert, Rita Jucker, | 1 Bild C Nr. 56, 1 Vase A Nr. 34, 4 Stühle Nr. 78, 1 Bild B Nr. 45 | 10'000 1'000 2'000 5'000 3'000 | 10'000 11'000 13'000 |
1) | Die Lieferanten und Kunden werden im Verzeichnis mit Name und Adresse aufgeführt, damit ohne Zeitverlust auf die entsprechenden Belege zugegriffen werden kann. |
Die zu einem Gesamtpreis übernommenen Gegenstände werden einzeln aufgeführt und gekennzeichnet. Bis zu einem Gesamtpreis von CHF 12'000 ist keine MWST geschuldet, d.h. die einzelnen Verkaufspreise können bis zu dieser Höhe in der MWST-Abrechnung in Abzug gebracht werden.
Beim Verkauf von Bild C und Vase A können 10'000 Franken beziehungsweise 1‘000 Franken als Ankaufswert in Abzug gebracht werden, beim Verkauf der Stühle D und des Tisches E für 2'000 Franken bleiben noch 1'000 Franken abzugsberechtigt. Bei den restlichen Verkäufen können keine Abzüge mehr vorgenommen werden, diese werden vollumfänglich zum Normalsatz versteuert.
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.