2.1.2 Weitere Leistungen zum reduzierten Steuersatz
MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze
Geltend · Stand ab 3. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 2.1.2 · Deutsch
Zudem gilt der reduzierte Steuersatz für folgende Leistungen:
Elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter:
Die Artikel 50a, 51a und 52 MWSTV bestimmen, was unter elektronische Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, und was unter Reklamecharakter zu verstehen ist.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen entnommen werden. |
Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme der Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen entnommen werden. |
Bodenbearbeitung im Bereich der Landwirtschaft, die unmittelbar der Erzeugung von Urprodukten vorausgeht, welche ihrerseits hauptsächlich zum Zweck der menschlichen Ernährung oder als Futter- und Streumittel für Tiere bestimmt sind. Zudem die Bearbeitung solcher Erzeugnisse, wenn sie noch mit dem Boden verbunden sind.
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Der reduzierte Steuersatz gilt ebenfalls beispielsweise für Trocknen von Gras, Getreide usw. sowie für Pressen von Strohballen aufgrund eines besonderen Auftrages. |
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Urproduktion und nahe stehende Bereiche entnommen werden. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.