2.2.3 Vorsteuerabzug für im Ausland bewirkte oder genutzte Reiseleistungen

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.2.3 · Deutsch

Gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 31 MWSTG sind die durch Reisebüros weiterverkauften Reiseleistungen und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen der Reisebüros von der Steuer ausgenommen. Der Vorsteuerabzug für solche Leistungen der Reisebüros ist trotzdem möglich, sofern sie im Ausland bewirkt oder genutzt werden (Art. 29 Abs. 1ter MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Nähere Erläuterungen dazu finden sich in der MWST-Branchen-Info Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 21 und 29 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).