7.2.3 Nachträgliche Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises
MWST-Info 11 · Meldeverfahren
Geltend · Stand ab 11. Februar 2025
ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 7.2.3 · Deutsch
Wird ein fixer Kaufpreis nachträglich reduziert oder ist eine approximative Schätzung im Sinne von Ziffer 7.2.2 zu hoch ausgefallen, so kann eine Korrekturabrechnung für die Abrechnungsperiode eingereicht werden, in der die Vermögenstransaktion ursprünglich gemeldet worden ist. Allfällige Verrechnungen (z. B. mit Gegenforderungen) mit dem geschuldeten Kaufpreis gelten jedoch nicht als Reduzierung des Kaufpreises. Eine Korrektur kann nur bis zum Eintritt der Rechtskraft (Art. 43 MWSTG) der jeweiligen Steuerperiode erfolgen.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 11.02.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).