1.2 Grundsätzliches

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 1.2 · Deutsch

SSS sind Branchensätze, welche im Sinne einer Pauschale die gesamte Vorsteuer berücksichtigen, die in den Bezügen von Waren, Dienstleistungen, Betriebsmitteln und Investitionsgütern sowie in den Gemeinkosten enthalten ist. Die Nettosteuerschuld weicht somit i. d. R. längerfristig von jener nach der effektiven Abrechnungsmethode (Berechnung der MWST auf dem Umsatz und Abzug der Vorsteuer) nicht oder nur geringfügig ab. Betriebsindividuelle SSS werden hingegen von der ESTV nicht bewilligt.

[Abbildung: im Original]

Mit Anwendung der SSS-Methode werden administrative Arbeiten hinsichtlich Buchhaltung und MWST-Abrechnung wesentlich vereinfacht. Die Ermittlung der Vorsteuer entfällt und die MWST wird nur halbjährlich statt vierteljährlich abgerechnet. Auf Antrag kann die ESTV die jährliche Abrechnung nach Artikel 35a MWSTG bewilligen.

Die SSS werden in der MWST-Abrechnung im Sinne von Multiplikatoren angewandt, d. h. die Umsätze einschliesslich MWST werden deklariert und für die Berechnung der MWST mit den SSS multipliziert.

In den Rechnungen an die Kunden sind aber nicht die von der ESTV bewilligten SSS, sondern die geltenden gesetzlichen Steuersätze anzugeben, d. h. der Normalsatz, der reduzierte Satz oder der Sondersatz (→ Ziff. 12).

Beispiel
Der Architektin Nadine Meyer wurde der SSS von 6,2 % bewilligt. Im ersten Halbjahr ihrer Unterstellung hat sie 216'200 Franken inklusive 8,1 % MWST vereinnahmt. Sie deklariert den Umsatz von 216'200 Franken in der Semesterabrechnung und multipliziert ihn mit dem SSS von 6,2 %. Dies ergibt eine geschuldete MWST von 13'404.40 Franken. Es sind keine weiteren Rechenoperationen notwendig. Die Ermittlung der Vorsteuer entfällt.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 35 und 35a MWSTG, Art. 76a–76b MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).